Rechtliches
Vertragsbedingungen Bambuddy Appliance
Diese Bedingungen gelten für jeden Kauf der Bambuddy Appliance: Privat und Lifetime als Einmalkauf sowie das Business-Abonnement. Bambuddy selbst ist freie Software unter der AGPL und kostet nichts. English version · Refund policy
§ 1 Anbieter, Vertragspartner, Geltungsbereich
(1) Anbieter der Appliance-Software ist Martin Ziegler, Warschauer Str. 12, 10243 Berlin, E-Mail support@bambuddy.cool (nachfolgend "Anbieter").
(2) Der Bestellvorgang wird von unserem Online-Wiederverkäufer Paddle.com durchgeführt. Paddle.com ist Merchant of Record für alle unsere Bestellungen: Paddle.com Market Limited, in den Vereinigten Staaten Paddle.com Inc. und in Kanada Paddle.com (Canada) Ltd. (nachfolgend "Paddle"). Paddle wird dadurch Verkäufer und Vertragspartner des Kunden für Bestellung, Zahlung, Rechnungstellung, Umsatzsteuer, Widerruf und Rückerstattung und beantwortet alle Anfragen dazu. Insoweit gelten die Käuferbedingungen von Paddle (Buyer Terms).
(3) Diese Bedingungen regeln den Inhalt eines Kaufs der Appliance und die Bedingungen, unter denen die Appliance-Software genutzt werden darf. Bei Widersprüchen gehen für Bestellung, Zahlung und Widerruf die Käuferbedingungen von Paddle vor.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Appliance-Software ist die proprietäre Software des Anbieters: der Einrichtungsassistent, das Administrationspanel, die Kommandozeilenwerkzeuge zur Bereitstellung und Registrierung, die Image-Bauskripte, die systemd-Units sowie die zugehörigen Konfigurationen, Vorlagen, Assets und Dokumentation.
Bundled Components sind die in einem Image mitgelieferte oder beim Bau geladene Software Dritter, insbesondere Bambuddy, Raspberry Pi OS, Debian-Pakete und Container-Images. Bundled Components sind nicht Teil der Appliance-Software und unterliegen ausschließlich ihren eigenen Lizenzen.
Image ist die vom Anbieter bereitgestellte, auf ein Speichermedium schreibbare Abbilddatei.
Gerät ist der Einplatinenrechner, auf dem der Kunde ein Image betreibt.
Lizenzschlüssel ist die dem Kunden beim Kauf zugeordnete Zeichenfolge.
Registrar ist der Dienst des Anbieters, bei dem sich ein Gerät registriert und seinen Status abruft.
Update-Archiv ist das kuratierte Paketarchiv des Anbieters, aus dem ein registriertes Gerät Aktualisierungen der Appliance-Software bezieht.
Ausführung ist Privat, Lifetime oder Business (§ 5 Abs. 5).
Update-Zeitraum ist der Zeitraum, in dem ein Lizenzschlüssel Zugang zum Update-Archiv gewährt (§ 7).
Support-Zeitraum ist der Zeitraum, in dem Support nach Anlage A enthalten ist (§ 7).
§ 3 Gegenstand des Kaufs
(1) Ein Kauf umfasst:
- den Bezug des Image und den Zugang zum Update-Archiv für den Update-Zeitraum,
- Support im Umfang der Anlage A für den Support-Zeitraum,
- das Recht, die Appliance-Software auf einem Gerät zu betreiben (§ 5).
(2) Die Hardware beschafft der Kunde selbst. Der Anbieter liefert keine Hardware und versendet nichts.
§ 4 Was ein Kauf nicht umfasst
(1) Keine Rechte an Bambuddy. Bambuddy ist freie Software unter der GNU Affero General Public License, Version 3 oder später, und unabhängig von der Appliance unentgeltlich verfügbar. Ein Kauf gewährt keine Rechte an Bambuddy und beschränkt keines der durch die AGPL eingeräumten Rechte — insbesondere nicht die Rechte zur Nutzung, Untersuchung, Änderung und Weitergabe. Entsprechendes gilt für alle übrigen Bundled Components.
(2) Keine Hardware, keine Lieferung körperlicher Gegenstände.
(3) Keine Zusage zu Diensten oder Produkten Dritter, insbesondere nicht zu Cloud-Diensten des Druckerherstellers, zur Firmware angebundener Drucker oder zu Modellplattformen. Ändern Dritte ihre Schnittstellen, kann eine Funktion entfallen.
(4) Keine Zusage, dass ein gemeldeter Fehler behoben wird oder innerhalb einer bestimmten Frist behoben wird. Der Support schuldet eine Reaktion, keinen Erfolg (Anlage A).
(5) Keine Verfügbarkeitsgarantie für Registrar und Update-Archiv. Der Anbieter bemüht sich um angemessene Verfügbarkeit; Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt. Eine Nichtverfügbarkeit beeinträchtigt den laufenden Betrieb der Appliance nicht (§ 8 Abs. 1 gilt entsprechend).
§ 5 Nutzungsrechte an der Appliance-Software
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbefristetes Recht, die Appliance-Software auf dem registrierten Gerät bestimmungsgemäß zu betreiben. Dieses Betriebsrecht endet nicht mit dem Update-Zeitraum (§ 8 Abs. 1).
(2) Ohne vorherige Zustimmung des Anbieters ist untersagt:
- das Image oder die Appliance-Software zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu vermieten, zu verleihen oder öffentlich zugänglich zu machen,
- den Lizenzschlüssel weiterzugeben oder zu veröffentlichen,
- die Appliance-Software je Lizenzschlüssel auf mehr als einem Gerät gleichzeitig zu betreiben,
- die Registrierung oder die Prüfung der Berechtigung zu umgehen oder zu manipulieren,
- Urheber-, Lizenz- oder Herkunftshinweise zu entfernen oder zu verändern.
(3) Die zwingenden Rechte aus §§ 69d, 69e UrhG (Fehlerberichtigung, Dekompilierung zur Herstellung von Interoperabilität) bleiben unberührt.
(4) Klarstellung. Die Absätze 1 bis 3 gelten ausschließlich für die Appliance-Software. Für Bundled Components gelten ausschließlich deren eigene Lizenzen. Nichts in diesen Bedingungen beschränkt die Rechte, die jene Lizenzen einräumen.
(5) Die Appliance wird in drei Ausführungen angeboten: Privat und Lifetime, jeweils als Einmalkauf, und Business als Abonnement. Die Nutzung im Rahmen einer gewerblichen oder sonst beruflichen Tätigkeit setzt Business voraus; Privat und Lifetime sind auf die nicht-gewerbliche Nutzung beschränkt.
§ 6 Lizenzschlüssel, Registrierung, Gerätebindung
(1) Der Kunde erhält den Lizenzschlüssel beim Kauf und gibt ihn im Einrichtungsassistenten ein.
(2) Das Gerät registriert sich beim Registrar und meldet sich anschließend etwa einmal täglich. Dabei werden ausschließlich übertragen: eine aus der Seriennummer der Platine abgeleitete Gerätekennung, die Batch-Kennung, der Lizenzschlüssel, die Hardwarebezeichnung und die Version der Appliance-Software. Zusätzlich ruft das Gerät stündlich seinen Berechtigungsstatus ab; diese Abfrage überträgt nur die Gerätekennung und das vom Registrar ausgegebene Gerätetoken und wird beim Anbieter nicht protokolliert. Druckdaten, Dateien, Nutzerdaten und Zugangsdaten werden nicht übertragen. Die IP-Adresse wird ausschließlich als gesalzener Hashwert und ausschließlich zur Erkennung von Mehrfachnutzung gespeichert, nicht im Klartext.
(3) Bei Gerätewechsel, Neuinstallation oder Defekt des Speichermediums öffnet der Anbieter auf Anfrage an support@bambuddy.cool ein einmaliges Fenster zur Neuregistrierung. Eine automatische Neuausstellung findet nicht statt.
(4) Eine automatisierte Prüfung kann Hinweise auf eine Mehrfachnutzung desselben Lizenzschlüssels erkennen und die Registrierung markieren. Der Kunde kann der Markierung formlos widersprechen; der Anbieter prüft unverzüglich. Folgen einer Markierung: § 9.
§ 7 Update-Zeitraum, Support-Zeitraum, Verlängerung, Kündigung
(1) Privat. Update-Zeitraum und Support-Zeitraum betragen zwölf Monate ab Bereitstellung des Lizenzschlüssels. Sie enden von selbst; einer Kündigung bedarf es nicht.
(2) Lifetime. Der Update-Zeitraum dauert, solange der Anbieter die Appliance-Software weiterentwickelt. Das Ende der Weiterentwicklung kündigt der Anbieter mindestens zwölf Monate vorher in Textform und im Administrationspanel an; mit ihm endet der Update-Zeitraum. Der Support-Zeitraum beträgt zwölf Monate ab Bereitstellung des Lizenzschlüssels.
(3) Business. Update-Zeitraum und Support-Zeitraum laufen mit dem Abonnement, zunächst für zwölf Monate ab Bereitstellung des Lizenzschlüssels.
(4) Gegenüber Verbrauchern verlängert sich ein Business-Abonnement nach den ersten zwölf Monaten auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(5) Gegenüber Unternehmern verlängert sich ein Business-Abonnement um jeweils weitere zwölf Monate, wenn es nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Zeitraums gekündigt wird.
(6) Ein Business-Abonnement wird über das Käuferportal von Paddle, das in der Bestellbestätigung verlinkt ist, über paddle.net oder in Textform an support@bambuddy.cool gekündigt.
(7) Privat kann nach Vereinbarung mit dem Anbieter auf Lifetime erweitert werden; die Erweiterung wird unmittelbar abgerechnet, der Lizenzschlüssel bleibt derselbe.
(8) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Wirkung des Endes des Update-Zeitraums
(1) Die Appliance läuft unverändert weiter. Bambuddy, die angebundenen Drucker, laufende und geplante Druckaufträge sowie alle gespeicherten Daten bleiben unberührt. Es erfolgt keine Abschaltung, keine Funktionssperre und keine Löschung.
(2) Mit dem Ende des Update-Zeitraums endet der Zugang zum Update-Archiv, mit dem Ende des Support-Zeitraums der Support.
(3) Das Administrationspanel weist auf den abgelaufenen Update-Zeitraum hin. Dieser Hinweis ist ein Hinweis und keine Funktionssperre.
(4) Wird ein Business-Abonnement wieder aufgenommen, leben Update-Zugang und Support wieder auf. Wird Privat auf Lifetime erweitert, lebt der Update-Zugang wieder auf.
§ 9 Markierung und Sperre der Registrierung
(1) Der Anbieter kann eine Registrierung markieren oder sperren, wenn
- der Lizenzschlüssel entgegen § 5 Abs. 2 weitergegeben oder veröffentlicht wurde,
- er entgegen § 5 Abs. 2 Buchstabe c auf mehreren Geräten gleichzeitig eingesetzt wird,
- die Registrierung oder die Berechtigungsprüfung umgangen wurde,
- die Zahlung zurückgebucht, erstattet oder nicht geleistet wurde,
- ein begründeter Verdacht auf einen der vorstehenden Fälle besteht.
(2) Wirkung. Eine Sperre betrifft ausschließlich das Administrationspanel: Es verweigert verwaltende Aktionen und weist auf die Sperre hin. Lesende Funktionen (Systemstatus, Protokolle, Supportpaket) bleiben verfügbar, damit der Kunde den Grund einsehen und Unterlagen erzeugen kann. Bambuddy, die angebundenen Drucker und der Druckbetrieb bleiben unberührt.
(3) Außer in den Fällen des Absatzes 1 Buchstabe d und bei offensichtlichem Missbrauch setzt der Anbieter vor einer Sperre eine Frist von 14 Tagen zur Stellungnahme.
(4) Die Sperre wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist. Die Aufhebung erreicht das Gerät mit der nächsten Statusabfrage, längstens binnen einer Stunde.
(5) Eine Sperre nach dieser Vorschrift ist etwas anderes als der Ablauf des Update-Zeitraums nach § 8. Der Ablauf des Update-Zeitraums führt zu keiner Sperre.
§ 10 Pflichten und Verantwortungsbereich des Kunden
(1) Der Kunde setzt Hardware nach der veröffentlichten Hardwareliste ein (Rechnermodell, Arbeitsspeicher, Netzteil, Kühlung, Speichermedium). Für Abweichungen leistet der Anbieter Support nur nach Möglichkeit.
(2) Betrieb, Stromversorgung, Netzwerk, Netzwerksicherheit, Zugangsdaten und die Sicherung der eigenen Daten liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
(3) Druckbetrieb. 3D-Drucker sind beheizte Maschinen mit beweglichen Teilen. Ihre Aufstellung, ihr Betrieb, ihre Beaufsichtigung, der Brandschutz und die Einhaltung der Vorgaben ihres Herstellers liegen ausschließlich beim Kunden. Die Appliance-Software steuert Drucker auf Veranlassung des Kunden; sie ersetzt keine Beaufsichtigung und ist keine Sicherheitseinrichtung im Sinne des Produktrechts.
§ 11 Preise, Zahlung, Steuern
(1) Es gelten die im Bestellvorgang bei Paddle angegebenen Preise. Zahlung, Rechnungstellung und die Behandlung von Umsatzsteuer und vergleichbaren Steuern richten sich nach den Käuferbedingungen von Paddle als Verkäufer (§ 1 Abs. 2).
(2) Gegenüber Verbrauchern werden die Preise als Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer angegeben (§ 3 PAngV). Gegenüber Unternehmern werden die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben; innerhalb der Europäischen Union wird bei Vorlage einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
(2) Bei digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und er seine Kenntnis davon bestätigt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert. Diese Erklärung wird im Bestellvorgang eingeholt.
(3) Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular stellt Paddle als Verkäufer bereit.
(4) Geld-zurück-Zusage. Unabhängig von gesetzlichen Rechten veranlasst der Anbieter die Erstattung des vollen Preises, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf oder, bei Business, nach einer Verlängerungsabbuchung darum bittet, ohne Angabe von Gründen. Die Erstattung erfolgt durch Paddle. Mit der Erstattung wird der Lizenzschlüssel gesperrt (§ 9 Abs. 1 lit. d); Bambuddy und die angebundenen Drucker bleiben unberührt (§ 9 Abs. 2). Einzelheiten regelt die Erstattungsrichtlinie unter https://get.bambuddy.cool/refund-policy.html.
§ 13 Mängelhaftung und Aktualisierung
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften, für digitale Produkte die §§ 327 ff. BGB.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Bereitstellung; § 377 HGB bleibt unberührt.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens auf den gezahlten Preis, bei Business auf das für die letzten zwölf Monate gezahlte Entgelt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung angefallen wäre.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus dem Betrieb, der Aufstellung oder der fehlenden Beaufsichtigung angebundener Drucker entstehen (§ 10 Abs. 3), sowie nicht für Beeinträchtigungen durch Dienste, Firmware oder Schnittstellen Dritter (§ 4 Abs. 3).
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 15 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung unter https://get.bambuddy.cool/privacy-policy.html. Welche Daten das Gerät an den Registrar übermittelt, ist in § 6 Abs. 2 abschließend beschrieben.
§ 16 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates unberührt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sprachfassungen. Diese Bedingungen liegen in deutscher und englischer Fassung vor. Für Kunden mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist die deutsche Fassung maßgeblich, für alle übrigen Kunden die englische. Die Lizenztexte der Bundled Components gelten ausschließlich in ihrer jeweiligen Originalfassung; für die GNU Affero General Public License ist das der englische Text.
(4) Erklärungen nach diesen Bedingungen bedürfen der Textform.
Anlage A — Supportumfang
Was diese Anlage ist — und was nicht. Sie beschreibt den Support, der in einem Kauf enthalten ist. Dieser Support betrifft die Appliance: das Image, die Appliance-Software, Aktualisierungen, Registrierung und Lizenzschlüssel. Er ist kein Betriebssupport für eine Druckerflotte und nicht der Servicevertrag des Anbieters für den Betrieb von Bambuddy. Jener ist ein eigenes Produkt mit eigenem Vertrag, eigenen Reaktionszeiten und eigener Preisbildung; ein Business-Abonnement ersetzt ihn nicht und begründet keine Ansprüche aus ihm.
Kanal.
- Privat und Lifetime: der öffentliche Issue-Tracker des Bambuddy-Projekts, https://github.com/maziggy/bambuddy/issues. Anfragen dort sind öffentlich; der Kunde darf dort weder den Lizenzschlüssel noch andere vertrauliche Daten angeben.
- Business: E-Mail an support@bambuddy.cool, vorrangig bearbeitet.
- Alle Ausführungen: Lizenzschlüssel, Bestellungen, Erstattungen und Neuregistrierung (§ 6 Abs. 3) per E-Mail an support@bambuddy.cool.
- Telefon, Chat und Fernzugriff auf das System des Kunden sind nicht enthalten.
- Fehler in Bambuddy selbst gehören in das öffentliche Projekt-Repository und werden dort für alle Nutzer gleich behandelt, unabhängig von einem Kauf.
Servicezeiten. Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr MEZ/MESZ, ausgenommen die gesetzlichen Feiertage am Sitz des Anbieters.
Abwesenheit. Der Anbieter kann die Reaktionszeit für insgesamt bis zu 15 Werktage im Kalenderjahr aussetzen (Urlaub, Krankheit, sonstige Abwesenheit). Planbare Abwesenheiten kündigt er mindestens sieben Tage im Voraus per E-Mail und im Administrationspanel an, unvorhergesehene unverzüglich. Während einer angekündigten Abwesenheit läuft die Reaktionsfrist nicht.
Reaktionszeit.
- Privat und Lifetime: nach Möglichkeit, ohne Zusage.
- Business: in der Regel am nächsten Werktag, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Anfrage innerhalb der Servicezeiten.
- Zugesagt ist eine Reaktion, nicht die Behebung. Eine Behebungszeit kann nicht zugesagt werden (§ 4 Abs. 4).
Enthalten.
- Installation und Erstinbetriebnahme des Image auf Hardware nach der veröffentlichten Hardwareliste
- Fehler der Appliance-Software selbst
- Aktualisierungen der Appliance-Software und deren Rückabwicklung
- Registrierung, Lizenzschlüssel, Gerätewechsel nach § 6 Abs. 3
Nicht enthalten.
- Bambuddy als Anwendung, soweit der Fehler nicht durch die Appliance verursacht ist
- Netzwerk, Router, Firewall, VPN und Internetanbindung des Kunden
- Drucker, deren Firmware, Kalibrierung, Filament und Druckergebnisse
- Hardware des Kunden außerhalb der veröffentlichten Hardwareliste
- eigene Änderungen des Kunden am System, eigene Container, eigene Pakete
- die Übernahme von Daten aus einer bestehenden Bambuddy-Installation (siehe "Kostenpflichtige Zusatzleistungen")
- die Wiederherstellung von Daten des Kunden, insbesondere nach Ausfall oder Beschädigung des Speichermediums; die Datensicherung liegt beim Kunden (§ 10 Abs. 2)
- Vor-Ort-Leistungen, Fernzugriff, Schulung und Beratung
Kostenpflichtige Zusatzleistungen. Die Migration einer bestehenden Bambuddy-Installation (Docker oder Bare Metal) auf die Appliance bietet der Anbieter zum Festpreis an. Sie wird unmittelbar zwischen Anbieter und Kunde vereinbart und abgerechnet, nicht über Paddle. Umfasst sind die Übernahme der vorhandenen Daten und der Druckeranbindungen in eine neue Appliance-Installation. Nicht umfasst sind der Nachbau eigener Container, eigener Automatisierungen oder sonstiger Systemanpassungen des Kunden sowie die Wiederherstellung unvollständiger oder beschädigter Daten. Die Leistung ist ein gesonderter Vertrag und nicht Bestandteil eines Kaufs.
Umfang im Einzelfall. Der Support ist auf den in dieser Anlage beschriebenen Gegenstand und auf ein für eine Einzelinstallation übliches Maß begrenzt. Anfragen darüber hinaus kann der Anbieter als gesonderte Beratungsleistung anbieten.
Sprachen. Deutsch und Englisch.
Stand: 9. Oktober 2026